Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat einen neuen Förderaufruf (01/2026) zur Errichtung von Wasserstofftankstellen im Straßentransport mit Fokus auf Nutzfahrzeuge mit wasserstoffbasierten Antrieben veröffentlicht.
Grundlage des Förderaufrufs ist die „Förderrichtlinie für Marktaktivierungsmaßnahmen im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt nachhaltige Mobilität)” vom 13. November 2025. Ziel ist es, den Markthochlauf von Wasserstofftechnologien zu unterstützen, die zwar technisch marktreif sind, sich jedoch noch nicht wirtschaftlich am Markt durchgesetzt haben.
Zielsetzung des Förderaufrufs
Der Förderaufruf soll einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau eines initialen Netzes von Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge in Deutschland leisten. Im Mittelpunkt steht eine sogenannte Paketförderung, bestehend aus:
- öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen (HRS) sowie
- Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben.
Durch diese Kombination soll eine Grundauslastung der Tankstellen sichergestellt und eine standortnahe Betankung ermöglicht werden.
Die geförderten Wasserstofftankstellen tragen zur Erfüllung der Ziele der EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) bei. Entsprechend der TEN-T-Verordnung müssen sich die Standorte entlang des TEN-T-Kernnetzes und/oder an urbanen Knotenpunkten befinden.
Insgesamt sollen rund 40 Wasserstofftankstellen und zugehörige Fahrzeuge gefördert werden. Die tatsächliche Anzahl richtet sich nach der Priorisierung der eingereichten Anträge sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie
- natürliche Personen,
- sofern sie wirtschaftlich tätig sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionszuschüsse für:
- den Neu- oder Ausbau von Wasserstofftankstellen im Straßentransport (mit Fokus auf Nutzfahrzeuge) sowie
- die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben.
Grundsätzlich sollen Tankstellen und Fahrzeugflotten gemeinsam als Paket beantragt werden. Dabei muss eine Mindestnutzung von 10 % der täglichen Kapazität der Wasserstofftankstelle (über 24 Stunden gerechnet) durch bestehende und/oder neu zu beschaffende Fahrzeuge nachgewiesen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Förderung möglich für:
- Fahrzeugflotten an bestehenden oder geplanten Tankstellen oder
- neue Tankstellen für bestehende Fahrzeugflotten, sofern sich keine Wasserstofftankstelle im Umkreis von 50 km befindet.
Förderfähige Paketvarianten
Im Rahmen des Aufrufs werden vier Varianten der Paketförderung berücksichtigt:
- Neue Wasserstofftankstelle und neue Fahrzeuge
- Erweiterung einer bestehenden Tankstelle auf AFIR-Standard und neue Fahrzeuge
- Neue Tankstelle mit vorhandenen oder zu beschaffenden Fahrzeugen zur Auslastung
- Förderung von Fahrzeugen für eine AFIR-konforme Tankstelle, die bereits besteht oder sich in Planung bzw. Bau befindet
Weitere Details zu den Förderkriterien sind dem Förderaufruf sowie der Vorlage zur Projektbeschreibung zu entnehmen.
Förderhöhe
- Wasserstofftankstellen (HRS):
- Bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 4 Mio. € pro Tankstelle.
- Nutzfahrzeuge:
- Bis zu 80 % der förderfähigen zusätzlichen Investitionskosten, maximal 3 Mio. € pro Förderpaket, unter Berücksichtigung fahrzeugspezifischer Höchstbeträge.
- Maximale Fördersumme pro Paket:
- 7 Mio. € (davon max. 4 Mio. € für HRS und 3 Mio. € für Fahrzeuge).
Maßgeblich für die Bestimmung der förderfähigen Ausgaben sind die Artikel 36a und 36b der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Einreichungsfrist und Unterstützung
- Antragszeitraum: 28. Januar 2026 bis 31. Mai 2026
- Informationswebinar: 17. Februar 2026, 09:30–11:30 Uhr
- Restlaufzeit der Einreichung: 117 Tage (Stand: 3. Februar 2026)
Erforderliche Antragsunterlagen (u. a. Projektbeschreibung, Checkliste, Förderfähigkeitsprüfung, Kartenmaterial) stehen auf der Förderseite zum Download bereit.
Kontakt
Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH
E-Mail: ptj-nip-ma@fz-juelich.de
Telefon: 030 20199-3910