Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den zweiten Förderaufruf zur Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte veröffentlicht – in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Deutsche Unternehmen können bis zum 18. Dezember 2025 Projektskizzen einreichen.
Worum geht’s?
Die Förderrichtlinie unterstützt den Aufbau eines globalen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate. Gefördert werden internationale Vorhaben außerhalb des EWR und der Schweiz, insbesondere industrielle Erzeugungsanlagen (Modul 1) sowie begleitende Vorhaben/Forschung (z. B. Machbarkeitsstudien). Ziel ist es, Importpfade nach Deutschland vorzubereiten und zu etablieren sowie den Einsatz deutscher Technologien im Ausland voranzubringen.
Förderrahmen
Projekte können – abhängig von Ausgestaltung und Modul – mit bis zu 30 Mio. € unterstützt werden. Hinweis: Förderungen stehen bis zum Haushaltsbeschluss 2026 unter Haushaltsvorbehalt.
Wer kann mitmachen?
Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Deutschland sowie – je nach Vorhaben – Forschungseinrichtungen und Hochschulen in passenden Konsortien.
Service & Beratung
Der Projektträger Jülich (PtJ) berät im Auftrag des BMWK/BMBF zu allen Fragen rund um Antragstellung und Förderung. Zudem findet am 13. Oktober 2025 eine Infoveranstaltung zur Richtlinie statt (Anmeldung über PtJ).
Weiterführende Infos & Hintergründe
BMWK: Novellierte Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte (Überblick & Ziele)
PtJ: Internationale Wasserstoffprojekte – Modul 1 & Modul 2 (Förderbedingungen, Ziele, Kontakt)
Call-to-Action
Projektskizze bis 18.12.2025 einreichen.
Für Fragen zur Antragsstellung bitte den Projektträger Jülich (PtJ) kontaktieren.